Barrierefreiheit 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen – und wie gute Gestaltung dabei hilft

Neue gesetzliche Pflichten – und eine echte Chance für digitale Kommunikation

Die Uhr tickt: Ab Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit.
Und diesmal sind nicht nur öffentliche Stellen betroffen – auch viele privatwirtschaftliche Unternehmen müssen handeln: Onlineshops, Banking-Apps, Selbstbedienungsterminals oder Serviceportale stehen im Fokus.

Dennoch sind viele Fragen noch offen:

  • Was genau verlangt das Gesetz?
  • Was bedeutet Barrierefreiheit im digitalen Kontext eigentlich?
  • Und vor allem: Wie lässt sich das in der Praxis sinnvoll umsetzen – ohne Design und Nutzerfreundlichkeit aus dem Blick zu verlieren?

In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die neuen Anforderungen, räumen mit typischen Missverständnissen auf – und zeigen, wie Barrierefreiheit zur echten Stärke in Gestaltung und Markenkommunikation werden kann.

Was fordert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – und wen betrifft es?

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) um. Ziel: Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen soll der gleichberechtigte Zugang zu digitalen Angeboten erleichtert werden.

Die Vorschriften gelten ab dem 28. Juni 2025 – und zwar nicht nur für Behörden, sondern auch für zahlreiche private Unternehmen, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Webshops & digitale Verkaufsplattformen
  • Bankdienstleistungen & E-Payment
  • E-Books & E-Reader
  • Öffentliche Terminals, etwa Fahrkartenautomaten oder Self-Service-Kassen
  • Apps & mobile Anwendungen, die im Dienstleistungsbereich verwendet werden

Die konkreten Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards wie der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) und fordern unter anderem:

  • Texte, die gut lesbar und strukturiert sind
  • Bedienbarkeit per Tastatur und Bildschirmlesegerät
  • Verständliche Formulare
  • Alternativtexte für Bilder
  • Kontraste & visuelle Klarheit
  • Leichte Sprache in bestimmten Kontexten

Besonders wichtig: Auch Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für andere entwickeln oder betreiben – zum Beispiel Agenturen – sollten sich mit den Anforderungen vertraut machen. Denn: Es kann mitentschieden werden, ob ein Angebot später rechtskonform ist oder nicht.

Wer sich nicht kümmert, riskiert rechtliche Konsequenzen: Von Verbraucherbeschwerden über Abmahnungen bis hin zu Bußgeldern ist alles möglich. Umso wichtiger, jetzt zu prüfen, welche digitalen Produkte oder Services betroffen sind – und wie barrierefreie Standards in laufende Prozesse integriert werden können.

Barrierefreiheit endet nicht bei der Sprachausgabe – sie beginnt mit Haltung.

Viele denken beim Stichwort „barrierefrei“ zunächst an Rampen und Aufzüge. Übertragen auf die digitale Welt wird das Thema oft auf die Möglichkeit reduziert, sich Inhalte mit einer sogenannten Vorlesefunktion (auch „Screenreader“ genannt) erschließen zu können.
Doch digitale Barrierefreiheit umfasst viel mehr.

Sie betrifft alle Aspekte der Kommunikation – und schließt viele kleine (aber entscheidende) Details mit ein:

Gestaltung & visuelle Klarheit: Kontraste, Schriftgrößen, Weißräume – all das beeinflusst, wie gut Inhalte wahrgenommen werden können. Auch Menschen mit Farbfehlsichtigkeit, Seheinschränkungen oder Konzentrationsschwächen profitieren hier.

Struktur & Navigation: Inhalte sollten logisch gegliedert, mit Überschriften versehen und intuitiv zugänglich sein – per Maus, Touchscreen oder Tastatur.

Text & Sprache: Kurze, klare Sätze. Verständliche Formulierungen. Vermeidung von Jargon. Nicht nur für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sondern auch für alle, die unter Zeitdruck lesen – also fast alle.

Alternative Inhalte: Bilder brauchen sprechende Alternativtexte. Videos sollten (wenn möglich) untertitelt sein. Dokumente als barrierefreie PDFs bereitstellen – all das zählt zur digitalen Inklusion.

Interaktion & Rückmeldung: Formulare müssen nicht nur schön aussehen, sondern auch verständlich und ohne Barrieren ausfüllbar sein – inklusive klarer Fehlermeldungen und logischer Tab-Reihenfolge.

Und das Beste: Was für barrierefreie Kommunikation entwickelt wurde, verbessert fast immer auch die User Experience für alle.
Klare Sprache, gute Kontraste und nachvollziehbare Navigation sind kein Extra – sie sind einfach gutes Design.

Barrierefreiheit - Pflicht oder Chance?

Ja, das Barrierefreiheitsgesetz bringt neue Pflichten mit sich. Aber: Es bringt vor allem neue Möglichkeiten.

Unternehmen, die sich frühzeitig mit digitaler Barrierefreiheit beschäftigen, profitieren gleich mehrfach – weit über die reine Gesetzeserfüllung hinaus:

  • Bessere Nutzererfahrung für alle
  • Imagegewinn & Markenprofil
  • Zielgruppen erweitern
  • Wettbewerbsvorteil durch Weitblick
  • Langfristige Zukunftssicherheit

Kurz gesagt: Barrierefreiheit lohnt sich – nicht nur aus gesetzlicher Sicht, sondern auch wirtschaftlich, kommunikativ und menschlich.
Sie macht Marken erlebbarer, Kommunikation inklusiver – und Unternehmen zukunftsfähiger.

Fünf erste Schritte für Unternehmen

Barrierefreiheit klingt im ersten Moment nach großem Umbau – muss es aber nicht sein.

Der wichtigste Schritt ist: überhaupt anzufangen. Und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Denn je früher Barrierefreiheit in Prozesse integriert wird, desto leichter (und günstiger) ist sie umzusetzen.

Hier sind fünf einfache, aber wirkungsvolle Schritte, mit denen Unternehmen heute starten können:

Digitale Angebote unter die Lupe nehmen
→ Ein kleiner Barrierefreiheits-Check bringt oft schon überraschende Erkenntnisse.

UX/UI-Audit mit Fokus auf Barrierefreiheit
→ Agenturen oder spezialisierte Tools helfen beim fundierten Einstieg.

Texte vereinfachen & klar strukturieren
→ Gutes Content Design ist oft schon halbe Barrierefreiheit.

Barrierefreiheit ins Briefing integrieren
→ Das Thema Barrierefreiheit sollte schon bei der Planung mitgedacht werden.

Standards & Tools kennen – oder Partner:innen fragen
→ Orientierung bieten anerkannte Standards wie die WCAG 2.1 (internationale Richtlinie für barrierefreie Websites), der BITV-Test (ein deutscher Selbstcheck zur Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit) oder Tools wie WAVE und axe DevTools, mit denen sich direkt im Browser Barrieren aufspüren lassen.

Fazit: Kleine Schritte können eine große Wirkung haben – für eure Nutzer:innen, euer Markenbild und die digitale Qualität eurer Angebote.

Zusammenfassung

Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist eine Haltung.

Wer digitale Angebote so gestaltet, dass möglichst viele Menschen sie nutzen können, zeigt nicht nur Verantwortung, sondern auch Weitsicht. Denn gute Gestaltung ist immer inklusiv – sie denkt Vielfalt mit, statt sie auszublenden.

Die neuen gesetzlichen Vorgaben setzen dabei einen klaren Rahmen. Aber wie Unternehmen diesen Rahmen füllen, ist eine Frage von Qualität, Nutzerorientierung – und Markenprofil.

Barrierefreiheit wird zum Standard – und der Stichtag rückt näher.
Aber auch jetzt lohnt es sich, ins Thema einzusteigen: Wer heute beginnt, kann gezielt erste Maßnahmen umsetzen und dabei gleich die eigenen digitalen Angebote verbessern.

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